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Allgemeine Praxis-/Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich und Grundlagen

  1. Soweit nicht anders zwingend schriftlich vereinbart, gelten für die Beauftragung der therapeutischen Leistungen und/oder Dienstleistungen zwischen dem Klienten/der Klientin und dem Heilpraktiker für Psychotherapie, Herrn Stephan Nolte (nachfolgend HP PT genannt) diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) als Behandlungsvertrag gemäß § 611 ff. BGB.

  2. Nach dem Behandlungsvertrag zwischen dem HP PT und dem Klienten/der Klientin schuldet der HP PT die Leistung der versprochenen Dienste. Der Klient/die Klientin ist zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Gemäß § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen HP PT und dem Klient/der Klientin überlassen. Einzelheiten zur Vergütung bzw. Honorierung ergeben sich aus §5 Honorierung des Heilpraktikers Psychotherapie.

  3. In der Regel sind bei gesetzliche und private Krankenversicherungen eine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie ausgeschlossen.

§2 Vertragsabschluss

  1. Der Behandlungsvertrag zwischen HP PT und dem Klient/der Klientin kommt zustande, wenn der Klient/die Klientin das generelle Angebot der HP PT annimmt und sich an die HP PT zum Zwecke der exklusiven Beratung, exklusiven Therapie und/oder Diagnose wendet.

  2. Der HP PT ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn es um Beschwerden geht, die der HP PT aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des HP PT für die bis zur Ablehnung entstandenen exklusiven Leistungen, einschließlich exklusiver Beratung, erhalten.

§3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

  1. Der HP PT erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten/der Klientin in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und exklusiven Therapie beim Klienten/bei der Klientin anwendet.

  2. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Klient/die Klientin nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er von dem HP PT über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Sofern der Klient/die Klientin hierüber keine Entscheidung trifft, ist der HP PT berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen.

  3. Es werden von dem HP PT Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten/der Klientin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Haftungsansprüche sind daher auch für eventuelle Folgen nicht abzu­leiten. Soweit der Klient/die Klientin die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem HP PT gegenüber zwingend schriftlich per Fax oder eMail zu erklären.

  4. Der HP PT darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) gemäß Sozialgesetzbuch ausstellen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§4 Mitwirkung des Klienten/der Klientin

  1. Der Klient/die Klientin ist zu keiner aktiven Mitwirkung verpflichtet. Der HP PT ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient/die Klientin Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder exklusive Therapiemaßnahmen vereitelt.

§5 Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie

  1. Der HP PT hat für seine exklusiven Dienste Anspruch auf eine Vergütung bzw. ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen HP PT und Klient/Klientin zwingend schriftlich vereinbart sind, gilt für erbrachte Leistungen des HP PT bei exklusiven Terminen einer Gesprächs-/Verhaltenstherapie ein Honorarsatz von 105,- € (ca. 45 Minuten). Für eine exklusive, klinische Hypnosetherapie-Sitzung wird ein Honorarsatz von 179,- € je Sitzung (ca. 70 Minuten) vereinbart.  Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder
    Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.

  2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das Honorar entweder

    a) vor jeder exklusiven Therapiesitzungen/Behandlungen vom Klienten/von der Klientin in bar an den HP PT zu entrichten

    b) durch Vorauskasse/Rechnung für eine festgelegte Anzahl von exklusiven Therapiesitzungen/Behandlungen, bzw. einem festgelegten, exklusiven Zeitraum zu entrichten.

  3. Die Vorauszahlungen für die exklusiven Behandlungen/Beratungen sind ausschließlich für den/die diesbezüglich vereinbarten exklusiven Termin/e gültig. Sollte der Klient/die Klientin einen Exklusivtermin oder mehrere Exklusivtermine nicht vereinbarungsgemäß wahrnehmen, ohne diese mindestens 4 Werktage zuvor zwingend schriftlich per Fax oder eMail absagen, hat der Klient/die Klientin keinen Anspruch auf Leistungserbringung zu einem anderen Zeitpunkt. Der Klient/die Klientin stimmt mit Vertragsabschluss zu, in diesen Fällen auf eine Rückerstattung einer Vorauszahlung willentlich zu verzichten.

  4. Sowohl mündlich als auch schriftlich zwischen dem HP PT und dem Klienten/der Klientin vereinbarte Exklusivtermine, gelten als verbindlich. Sollte der Klient/die Klientin den verbindlich vereinbarten Exklusivtermin nicht mindestens 4 Werktage zuvor zwingend schriftlich per Fax oder eMail absagen, ist der HP PT berechtigt den Exklusivtermin, bzw. die Exklusivtermine in Form eines Ausfallhonorars dem Klienten/der Klientin in Rechnung zu stellen. Das Ausfallhonorar bei exklusiven Hypnosetherapieterminen beträgt 179,- € je vereinbarten exklusiven Hypnosetherapietermin. Bei exklusiven Gesprächstherapieterminen beträgt das Ausfallhonorar 105,- € je vereinbarten, exklusiven Gesprächstherapietermin.

  5. Soweit nichts anderes bestimmt oder zwingend schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen des HP PT sofort, ab Rechnungsdatum, netto (ohne Abzug) zur vollständigen Zah­lung fällig. Der HP PT behält sich bei verspäteten Zahlungen das Recht auf eine kostenpflichtige Mahnung vor. Der Verzugszinssatz bemisst sich nach der jeweiligen Höhe des von den Geschäftsbanken des HP PT berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite; er liegt jedoch mindestens 3 v.H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundes­bank zuzüglich der gesetzlich gültigen MwSt.. § 288 Abs. 2 BGB findet Anwendung.

  6. Kommt der Klient in Annahmeverzug, so ist er ab Eintritt des Verzuges in vollem Umfang zur Vorleistung verpflichtet; die Gesamtforderung kann in diesem Fall vonseiten des HP PT sofort fällig gestellt werden.

  7. Während des Verzuges des Klienten/der Klientin ist der HP PT zur Zurückbehaltung aller vertrag­lichen Leistungspflichten berechtigt, bis der Verzug des Klienten/der Klientin unter Ausgleich aller Forderun­gen des HP PT beseitigt ist.

  8. Tatsachen, die die Zahlungsfähigkeit eines Klienten/einer Klientin nicht unerheblich in Zweifel ziehen, berechtigen den HP PT, durch einseitige schriftliche Erklärung zur so­fortigen Fälligstellung sämtlicher Forderungen gegenüber dem betreffenden Klienten/der betreffenden Klientin und von diesem abhängigen Unternehmen, soweit sie Vertragspartner des HP PT sind. Insbesondere ist der HP PT in diesem Falle zur einseitigen Aufhebung von Bedingungen, Befristungen, Stundungen, Wechselakzepten, Vorleistungs- und Zug-um-Zug-Leistungsver­pflichtungen, sowie zur Forderung von Vorkasse oder der Sicherheitsleistung durch den Klienten/die Klientin berechtigt. Wird der Klient in einem derartigen Fall in bestimmter Weise verpflichtet, so wird diese Verpflichtung vertragliche Hauptleistungspflicht. Kommt der Klient der Verpflichtung nicht nach, kann der HP PT eine Nachfrist von einer Woche hierfür bestimmen, nach deren fruchtlosem Verstreichen der HP PT zur Forderung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung und/oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist.

  9. Jede Zahlung gilt erst mit vorbehaltloser Gutschrift auf einem der Konten des HP PT als bewirkt. Bestehen mehrere Forderungen des HP PT gegen dem Klienten/der Klientin und reicht das von dem Klienten/der Klientin geleistete nicht zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus, so bestimmt der HP PT auf welche der Forderungen ein­gehende Zahlungen angerechnet werden.

  10. Diskontkosten und Bankspesen trägt der Klient/die Klientin; sie sind sofort fällig.

  11. Gegen eine Forderung des HP PT kann der Klient/die Klientin nur mit einer vom HP PT unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung auf­rechnen; bei Vermögens­-ausfall beim Klienten/bei der Klientin, insbesondere bei drohender oder bereits angemeldeter Insolvenz, ist die Aufrechnung auch insoweit ausge­schlossen.

  12. Ist der Klient/die Klientin Kaufmann/Kauffrau, so sind die Zurückbehaltungsrechte nach §§ 273, 320 BGB, 369 HGB ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Zurückbehaltung nach § 273 BGB nur dann zulässig, wenn die unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte fällige Gegenforderung aus demselben Rechtsverhältnis entstammt.

§6 Honorarerstattung durch Dritte

  1. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, ist §5 hiervon nicht berührt. Der HP PT führt eine Direktabrechnung mit Dritten nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

  2. Soweit der HP PT im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach §1 Absatz 2 dem Klienten/der Klientin über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich.

  3. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen. Hiernach gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar und das Honorar beschränkt sich auch nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

  4. Der HP PT erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient/die Klientin. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§7 Rechnungsstellung

  1. Rechnung/Barzahlungsquittung dürfen weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann.

  2. Wünscht der Klient/die Klientin – z.B. aus Erstattungsgründen – zusätzlich eine Rechnung, welche Diagnose- und Therapiespezifizierungen enthält, wird diese frühestens zum Monatsende oder aber nach Behandlungsende ausgestellt. Die berechneten Honorarsätze sind selbstkalkuliert. Hier gilt insbesondere §4, auch wenn in der Honorarrechnung/

  3. Liquidation die Positionen des GebüH in Ziffern und Beschreibung verwendet werden.

§8 Vertraulichkeit der Behandlung

  1. Der HP PT behandelt sämtliche Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten/der Klientin Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten/der Klientin.

  2. Absatz 1) ist nicht anzuwenden, wenn der HP PT aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

  3. Der Klient/die Klientin stimmt ausdrücklich zu, dass der HP PT sich mit Berufskollegen konsiliarisch zu seinem Fall berät und dazu seine Aufzeichnungen verwendet.

  4. Der Klient/die Klientin stimmt ausdrücklich zu, dass seine Krankengeschichte im Rahmen anonymisierter Fallstudien Fachkreisen zugänglich gemacht werden darf.

§9 Datenschutz und Handakte

  1. Dem Klienten/ der Klientin ist bekannt und er/sie willigt darin ein, dass im Rahmen des Behandlungsvertrages die erforderlichen persönlichen Daten durch den HP PT auf Datenträgern gespeichert werden.

  2. Im Rahmen der Beauftragung von Leistungen durch Dritte durch den HP PT werden keine persönlichen Daten des Klienten/der Klientin weitergegeben, es sei denn, dies ist erforderlich. Hierfür erteilt der Klient/die Klientin mit Zustandekommen des Behandlungsertrages seine ausdrückliche Zustimmung, die von ihm/ihr persönlich jederzeit schriftlich widerrufen werden kann.

  3. Der HP PT führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten/der Klientin steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er/sie kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Sofern der Klient/die Klientin eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der HP PT kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt.

§10 Eigentum

  1. Der HP PT behält sich das ausschließliche dingliche und geistige Alleineigentum an allen Beratungen/Behandlungen und Produkten, soweit dieses daran begründet ist, vor.

  2. Soweit Beratungen/Behandlungen und Produkte beim Klienten/bei der Klientin dem Eigentumsvorbehalt des HP PT unterliegen, ist die schuldrechtliche oder dingliche Belastung mit Rechten Dritter durch den Klienten/die Klientin nicht zulässig.

  3. Im Falle des Zugriffs Dritter auf das Vorbehaltseigentum des HP PT beim Klienten/bei der Klientin, ist dieser gehalten, diesen so weit als ihm möglich abzuwehren und den HP PT unverzüglich zu unterrichten.

  4. Werden Produkte des HP PT, soweit diese dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, mit Sachen des Klienten/der Klientin dergestalt verbunden, dass sie Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, tritt in jedem Falle die Rechtsfolge des § 947 Abs. 1 BGB ein.

  5. Produkte des HP PT, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, sind für den Fall des Vezugeintritts beim Klienten dem HP PT auf dessen Verlangen unverzüglich herauszu­geben.

  6. Der HP PT ist nach Rückgabe im Falle des Abs. 6 berechtigt, das Vorbehaltseigentum anderweitig zu seinen Gunsten wirtschaftlich zu nutzen.
  7. Soweit an Arbeitsergebnissen beim HP PT Urheberrechte entstehen, ist der HP PT grundsätzlich Alleininhaber.

  8. Vom HP PT erstellte und bereitgestellte Ideen, Konzeptionen und Arbeitsmittel wie Testungen, Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen, Analyseverfahren, Programme, geistige Ideen und Innovationen bleiben geistiges/dingliches Eigentum des HP PT, oder gehen in das alleinige geistige/dingliche Eigentum des HP PT über. Der HP PT garantiert, dass Klienten bezogene Informationen vertraulich behandelt werden.

  9. Unterlagen und Gegenstände, die dem Klienten/der Klientin vom HP PT übergeben worden sind, hat grundsätzlich der Klient/die Klientin entgegenzunehmen und eigenständig aufzubewahren.

§11 Leistungsbehinderung und -unterbrechung

  1. Der HP PT haftet nicht, soweit ihm infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Krankheit oder anderer für ihn unabwendbare Ereignisse die Erbringung der Leistung nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. Dies gilt ebenfalls für den Fall entsprechend, dass durch den HP PT beauftrage in dieser Form betroffen werden.

  2. Tritt eine Lage im Sinne des Abs. 1 beim HP PT ein, informiert dieser unverzüglich den Klienten/die Klientin. Das gleiche gilt, sobald der HP PT nach Eintritt eines solchen Ereignisses dessen Ende bzw. den Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Leistungserbringung absehen kann.

  3. Der HP PT kann Termine im Sinne des Abs. 1 angemessen verändern oder verlängern.

§12 Kündigung

  1. Kündigt der Klient/die Klientin ohne wichtigen Grund, so hat der HP PT Anspruch auf die vollständige Vergütung aller bisher von ihm erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz des ihm dadurch entstanden Schadens; der Klient/die Klientin trägt darüber hinaus alle Kosten des HP PT, die diesem durch kündigungsbe­dingte planungsintere und/oder per­sonelle Umstellungen entstehen.

  2. Kündigt der Klient/die Klientin aus wichtigem Grund, der nicht vom HP PT zu vertreten ist, hat der HP PT Anspruch auf die vollständige Vergütung aller bisher von ihm er­brachten Leistungen, sowie auf Ersatz des ihm dadurch entstanden Schadens.
  3. Kündigt der HP PT aus wichtigem Grund, den der Klient/die Klientin zu vertreten hat, so gilt die Rechtsfolge des Abs. 1 entsprechend.

  4. Das Vertragsverhältnis kann nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die bis zum Vertragsende vereinbarten, exklusiven Therapietermine bleiben bei Kündigung des Vertragsverhältnisses im vollen Umfang kostenpflichtig, auch wenn der Klient /die Klientin für sich entscheidet, sie nicht mehr wahrzunehmen.

  5. Die Kündigungserklärung bedarf zwingend der Schriftform per Fax oder eMail.

§13 Gewährleistung

  1. Durch den HP PT erbrachte Leistungen sowie im Namen des Klienten/der Klientin durch den HP PT getätigte Geschäfte erfolgen ohne Gewährleistung und Zusage besonderer Eigen­schaften. Zusagen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

  2. Etwaige Mängelanzeigen sind vom Klienten/von der Klientin unverzüglich nach bekanntwerden dem HP PT schriftlich per Fax oder eMail mitzuteilen.

  3. Kosten, die dem HP PT durch ungerechtfertigte Mängelrügen entstehen, trägt der Klient/die Klientin. Ist der Klient/die Klientin Kaufmann/-frau, so trägt er/sie auch im Übrigen die Kosten der Nachbesserung sowie des entstandenen Schaden.

  4. Der HP PT kann offenbare Unrichtigkeiten einer beruflichen Äußerung frei korrigieren. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der Äußerung enthaltene Arbeits­ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen den HP PT auch zur wirksamen Rücknahme der Äußerung gegenüber Dritten.

§14 Haftung

  1. Schadensersatzansprüche des Klienten/der Klientin aus Unvermögen, Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung, aus Ver­schulden bei Vertragsabschluss und/oder aus unerlaubter Handlung sowie aus sonstigen Rechtsgründen gegen den HP PT sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter des Therapeuten oder seiner Erfüllungsgehilfen.

  2. Schadensersatzansprüche des Klienten/der Klientin, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sind in jedem Falle in Ihrer Höhe auf die Auftragssumme begrenzt.

§15 Meinungsverschiedenheiten

  1. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§16 Schlußbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages oder der AGB insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

  2. Verträge zwischen HP PT und dem Klient/der Klientin unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

  3. Erfüllungsort ist regelmäßig der Sitz der Praxis des HP PT und jeder weitere Ort, der zur Vertragserfüllung notwendig ist.

  4. Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz der Praxis des HP TP; dies gilt insbesondere bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen als vereinbart. Gleiches gilt für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Klageerhaltung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Klage­gegners im Ausland liegt oder unbekannt ist.

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